Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus
16.09.2020
Liebe Eltern!
Am 17.09.2020 tritt die Achte Corona-Verordnung im Land Sachsen-Anhalt in Kraft. Den Text der 8. Eindämmungsverordnung stellen wir Ihnen zur Kenntnisnahme zur Verfügung.
Für den Schulbetrieb gilt weiterhin der Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie vom 21.08.2020. Hierzu wird auf § 11 Abs. 3 Satz 3 der 8. Eindämmungsverordnung verwiesen.
H. Stiemer
Rektorin
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