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Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

16.09.2020

Liebe Eltern!

 

Am 17.09.2020 tritt die Achte Corona-Verordnung im Land Sachsen-Anhalt in Kraft. Den Text der 8. Eindämmungsverordnung stellen wir Ihnen zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

 

Für den Schulbetrieb gilt weiterhin der Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie vom 21.08.2020. Hierzu wird auf § 11 Abs. 3 Satz 3 der 8. Eindämmungsverordnung verwiesen.

 

H. Stiemer

Rektorin