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Umgang mit Erkältungssymptomen

26.10.2020

Das Landesschulamt hat in Bezug auf den Umgang mit Erkältungssymptomen einen Leitfaden für Eltern und Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Wir geben Ihnen hier die Informationen weiter. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das "Schnupfenpapier".

 

Hinweise des Landesschulamtes

 

1. Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund.
Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen.
 
2. Kinder und Jugendliche, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.
 
3. Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen.
Typische Symptome sind:
             - Fieber ab 38 °C,
             - Husten,
             - Durchfall,
             - Erbrechen,
             - allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen)
             - Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
 
4. Ob Kinder oder Jugendliche eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, müssen zunächst die Sorgeberechtigten beurteilen. Sollte die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar sein, ist die 116 117 Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
 
5. Zeigen Kinder oder Jugendliche Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, müssen sie mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
 
6. Gesunde Geschwister, die keinen Quarantäneauflagen des zuständigen Gesundheitsamtes unterliegen, können die Schule besuchen.
 
7. Bei Kindern oder Jugendlichen ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Schulbesuch entscheiden.
 
8. Zeigen Kinder oder Jugendliche offensichtliche Symptome, entscheidet die Schulleitung, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen aus dem Unterricht zu nehmen und (bei minderjährigen Kindern die Eltern) aufzufordern, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.
 
Die heutigen Empfehlungen können sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern.
  
Landesschulamt Sachsen-Anhalt
 
Halle (Saale), 15.10.2020