Wichtige Informationen zur Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
wir befinden uns seit 11.01.2021 in einem verschärften Lockdown, der nun leider auch die Schulen betrifft. Wir dürfen nur eine Notbetreuung anbieten, die folgende Eltern gemäß der 9. SARS-CoV-2-EindVO von Sachsen-Anhalt in Anspruch nehmen dürfen:
- Ein Elternteil muss in einem systemrelevanten Beruf arbeiten und
das andere Elternteil ist ebenfalls berufstätig.
- Eine private Betreuung speziell durch Familienangehörige oder die
Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und -gestaltung kann nicht
gewährleistet werden.
Dazu ist eine Arbeitgeberbescheinigung, die unten zum Download zur Verfügung gestellt wird, von allen Sorgeberechtigten der Kinder erforderlich.
Um eine Notbetreuung entsprechend den Auflagen des derzeit geltenden CORONA - Hygienerahmenplanes umsetzen zu können, möchte ich Sie bitten, uns
per Email bis Freitag, 15.01.2021, 10.00 Uhr
unter der Adresse
per Fax: 039423/ 86387
oder persönlich (durch die Mitgabe über die Kinder)
mitzuteilen, an welchen Tagen Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nimmt. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Anhang.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
H. Stiemer
Rektorin