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Rechtliche Grundlagen für die Testpflicht in Schulen

19.04.2021

 

Liebe Eltern,

die Testpflicht an Schulen ist nun aktuell in der 1. Änderung der Elften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die seit Montag, 19.04.2021, gilt, festgeschrieben. Nachzulesen ist dies in §1 Absatz 3 sowie in §11 Absatz 9. Wir stellen diese im Download zur Verfügung.

An unserer Schule wird weiterhin 2x wöchentlich, montags und donnerstags, zu Schulbeginn getestet.

Sollten Sie Ihr Kind zu Hause oder außerhalb der Schule testen, denken Sie bitte an die Selbstauskunft oder die Bescheinigung der Teststelle (Apotheke, Testzentrum, niedergelassener Kinderarzt), dass Ihr Kind aktuell negativ auf das SARS-CoV-2 Virus getestet worden ist. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Stiemer