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Formular für die Notbetreuung

26.04.2021

 

Wir stellen Ihnen im Downloadbereich das notwendige Formular für den Nachweis der Inanspruchnahme der Notbetreuung Ihres Kindes zur Verfügung.

 

Aus dem Landesschulamt heißt es dazu:

 

"Es ist nachzuweisen, dass ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur gehört, und es ist durch den zweiten Erziehungsberechtigten zu begründen, dass eine Betreuung durch andere Familienmitglieder oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder eine flexible Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann.

 

Wir müssen immer das Ziel betrachten, dass wir die Anzahl der anwesenden Schüler*Innen reduzieren wollen, um damit mehr Abstand und Hygieneregeln zu praktizieren."

 

Dieser Nachweis ist spätestens am Mittwoch, 28.04.2021, in der Schule abzugeben.

 

Noch etwas in eigener Sache:

Sie dürfen während der Notbetreuung Ihre Kinder ab 11.00 Uhr abholen oder mit einer schriftlichen Erlaubnis nach Hause gehen lassen .

 

 

H. Stiemer

Rektorin