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Schulbetrieb ab 26.04.2021

23.04.2021

 

Das Ministerium für Bildung hat auf die Änderung des Infektionsschutzgesetzes reagiert, das am Samstag, 24.04.2021, in Kraft tritt.

Für die Schulen im Landkreis Harz bedeutet dies aktuell, dass alle Schulen – auch unsere Grundschule – schließen müssen, da an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschritten worden ist und damit die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt ist.

Ausnahme im Grundschulbereich bildet die Schuljahrgangsstufe 4. Diese Schüler haben auch in der nächsten Woche Unterricht.

Für alle anderen Schüler stellen wir die zu bearbeitenden Aufgaben auf der emuCloud ab Sonntagabend zur Verfügung.

Es wird eine Notbetreuung eingerichtet. Die Bedingungen sind voraussichtlich analog zum vergangenen Lockdown-Phase. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen werden die genauen Kriterien für die Notbetreuung festlegen. Lesen Sie dazu die Information der Verbandsgemeinde Vorharz, die Sie im Downloadbereich finden.

Muss Ihr Kind in die Notbetreuung kommen, gilt folgende Regelung für die Selbsttestung: 3x wöchentlich (Anweisung vom Landkreis Harz, Abt. D III Amt für Schulverwaltung und Bildung) immer montags, mittwochs, freitags. Die Kinder bearbeiten in der Notbetreuung die Aufgaben der eingestellten Wochenpläne. Geben Sie deshalb die entsprechenden Arbeitsmaterialien mit in die Schule.

Bitte denken Sie an die Essenbestellung bzw. -abbestellung, die in Ihrer Hand liegt.

 

Noch ein Hinweis:

"Das Infektionsschutzgesetz sieht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im ÖPNV vor, das gilt demnach auch für die Schülerbeförderung (ab sofort!). Demnach wäre eine medizinische OP-Maske nicht ausreichend." (Ministerium für Bildung)

 

Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

H. Stiemer

Rektorin

 

(Informationsquellen: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt, Landkreis Harz, Abt. III-Dez. für Schulverwaltung und Bildung, Verbandsgemeinde Vorharz)